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der Landkrauter wundert sich

Ein Experiment hat ergeben, dass Menschen besser arbeiten, wenn sie
einen Roboter als Chef haben.

Artikel aus der Süddeutschen gibt es hier

Liegt das vielleicht daran, dass die Roboter ehrlicher sind?
Dass sie einem Menschen nicht das grosse Bla Bla von „wir arbeiten so toll im Team zusammen“,
„wir haben uns alle lieb“ oder auch beliebt „wir respektieren einander“ erzählen, um dann konsequent das Gegenteil des soeben vollmundig Verkündeten vorzuleben?
Oder vielleicht daran, dass sie einen in Ruhe die Arbeit machen lassen, anstatt sich als superkompetent darzustellen, aber nur imkompetenten Murks zustande bringen?
Auf der anderen Seite hat man aber bei einem Roboter so gar nichts mehr zu aufregen…auch langweilig

der Landkrauter hat nun ein weiteres Teilurteil…selbstverständlich von einem weiteren Richter. Dürfte so Richter nr. 5 gewesen sein.
Das Urteil fiel wieder mal zu Gunsten des Mandanten des Landkrauters aus. Das war vor ca. 6 Monaten. Seither ruht still der See….Der Landkrauter ist sich sicher, dass es dieser Rechtsstreit locker auch noch bis ins 8. Jahr schafft….

Der Landkrauter hat vor kurzem etwas zur Verzögerung von Verfahren
durch Gerichte geschrieben.
Da ist ihm eingefallen, dass er ja auch so was am Bein hat.
Klage im Jahre des Herrn 2007.
Richter, die bislang mit dem Verfahren befasst waren: 4
Teilurteile: 1
Hinweisbeschluss zur geplanten Zurückweisung der Berufung: 1
Endurteile erster Instanz bis heute: 0
Verfahrensdauer bislang: 5 Jahre und ein paar Monate.
Arbeitsaufwand für den Landkrauter: schweinisch hoch.
Da der Landkrauter aber die Beklagten vertritt, kann er sich
nun gelassen zurück lehnen. Die Arbeit ist im Wesentlichen getan, und
die Mandanten haben es auch nicht eilig.
Ob es wohl nochmal einen Richterwechsel geben wird?

Der Lankdrauter war in den Ferien und faul. Deswegen hat er sich so lange nicht gerührt.
Jetzt isser wieder da, und arbeitet. Das führt zu der im Betreff angegebenen Frage.

Aus welchem Grund beklagen Führungskräfte eigentlich
des öfteren Umstände, welche sie – wenn auch mit einem
gewissen Aufwand – sprich Konsequenz – ändern könnten?
Heute mit einer Führungskraft gesprochen, die sich beschwerte,
dass ihre Mitarbeiter überlastet seien, weil sie immer alles selber
machen müssten. Dies deshalb, weil die zuarbeitenden Stellen
nicht richtig helfen würden.
Ist es nicht die Aufgabe einer Führungskraft, genau das zu ändern?
Indem man mit den Führungskräften der entsprechenden Stellen
eine Vereinbarung trifft, wann und wie die Unterstützung benötigt
und gegeben werden soll.
Ist aber dann vielleicht doch zu anstrengend, sich darum zu kümmern,
dass die Vereinbarung auch eingehalten wird?
Beklagen ist offensichtlich einfacher.

und nochmal Suche.
Diesmal: habe in Geschäft Brot gekauft war Ameise drin kann ich Schadenersatz verlangen
Als sich der Landkrauter wieder von seinem Lachanfall erholt hat, hat er gedacht: arme Ameise.
Und an den Sucher: eher nein.
Der Sucher kann das Brot zurückgeben, denn es ist mit einem Mangel behaftet, nämlich eine Abweichung zwischen vertraglich vereinbarter, und der tatsächlichen Beschaffenheit.
Der Sucher bekommt also ein neues Brot. Also wirklich ein ganzes, nicht nur den Teil, der mit der Ameise versehen war.
Aber Schadenersatz wird schwierig. Wenn es ihm gelänge, nachzuweise, dass den Bäcker ein Organisationsverschulden träfe, z.B. der Bäcker weiss, dass sich in dem zu verbackenden Mehl Ameisen befinden, oder befinden könnten, oder der Bäcker hat seinen HygieneSOP nicht im Griff dann dem Grund nach ja.
Und die Höhe des Schadenersatzes? Schwierig. Das Gericht darf ja schätzen…
An der Stelle des Richters möchte der Landkrauter dann aberr nicht sein.
Fazit. Die Ameise ist tot, kann also nicht mehr klagen, und sie ist die Hauptleidtragende.
Die Erben der Ameise werden sich sicher melden…

der Landkrauter ist aus dem Urlaub zurück.
Und fand zu Hause einen leeren Kühlschrank
vor. Das mit den Heinzelmännchen funktioniert
leider auch beim Landkrauter nicht.
Also zu Einzelhandelsgeschäft des Vertrauens gegangen.
Die üblichen Verdächtigen beschafft. Milch, Käse, Brot und Obst.
War nicht wirklich viel. An der Kasse die Sachen auf das Band
gelegt, als sich hinter dem Rücken des Landkrauters mittels
Bodycheck eine alte Frau vorbeidrängte, ihre Sachen auf’s Band knallte,
und ziemlich herrisch sagte: „ich darf doch vor.“ Die Frage war offensichtlich
rein rhetorisch. Der Landkrauter hub gerade an, ein deutliches „nein“ zu
formulieren, als die Kassiererin „Schwupps“ die Milch vom Landkrauter
über des Piepsdings zog, und breit grinste. Der Landkrauter teilte der Dame
dann milde mit, dass das mit dem Vordrängeln wohl jetzt nicht mehr ginge, denn die Milch sei ja
schon gebucht. Und dass ein „Bitte“ vielleicht auch nicht ganz unangebracht
gewesen wäre. Und grinste zur Kassiererin zurück.
Die Seniorin war wenig erbaut.
Fazit: schlechtes Benehmen ist keine Frage des Alters.

Heute gefunden unter “ Suche“
„Amtsgericht kann man nicht verklagen“
Korrekt, ein Amtsgericht kann man in der Tat nicht verklagen.
Verklagen kann man nur den handelnden Richter oder das Land als Dienstherren.
Ist aber ziemlich aussichtslos, es sei denn, der Richter hat eine Straftat begangen.
Sitzt er das Verfahren einfach nur aus aus, hat man Pech gehabt.

Interessanter Fall zu diesem Thema vom BGH (Bundesgerichtshof).
Wer sich`s antun möchte:
Kläger verklagt das Land auf Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung.
Der Kläger war Transportunternehmer und hat seinen Auftraggeber verklagt.
Dieses Verfahren hat sich so lange hingezogen, dass der Auftraggeber insolvent ging.
Der Kläger hat also zwar gewonnen, aber konnte wegen Insolvenz des Auftraggebers nicht mehr vollstrecken.
Der Kläger macht nun geltend, hätten das Landgericht und das Oberlandesgericht das Verfahren zügig betrieben, hätte er zeitnah ein Urteil bekommen.
Aus diesem hätte er – da die Beklagte seinerzeit noch Geld gehabt habe – vollstrecken können.
Der BGH hat die Klage abgewiesen, also nichts mit Amtshaftung.

Schaut man sich das Verfahren mal chronologisch an,
Teilurteil: erste Instanz April 1985 (Klagerhebung wahrscheinlich so um Ende 1984)
Dann hat das Gericht nen bisschen rumgedürmelt, die Sachverständigen für das Verfahren hatten teilweise auch irgendwie was Besseres zu tun, als das Sachverständigengutachten zu erstellen,
Zwischen den Terminen zur mündlichen Verhandlung lagen teilweise bis zu 9 Monaten und SCHWUPPS waren 10 Jahre in Land gegangen. Schlussurteil erstes Instanz über 10 Jahre später, nämlich Mai 1996
Zugegebenermaßen haben wir 3 Sachverständige auch noch mitgespielt, und es waren umfangreiche Gutachten zu erstellen, aber 10 Jahre ist schon heftig.
Beide Parteien haben gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Schlussurteil der Berufungsinstanz März 2004, also hat die Berufungsinstanz nochmal 8 Jährchen gebraucht.

Der Bundesgerichtshof begründet sein Urteil damit, dass ein Gericht nunmal Zeit zur Urteilsfindung benötige.
Schön fand ich die Formulierung des BGH bei dem Gericht handele es sich um ein „Gremium mit mehreren Rechtskundigen, das in voller Ruhe und reiflicher Überlegung entscheidet, nachdem vorher der Prozessstoff in ganzer Fülle vor ihm ausgebreitet worden ist“
Da sieht man ja die puscheligen Hausschuhe, das Plüschsofa und Kaffee und Kuchen ja förmlich vor sich.

Der arme Kläger bleibt also auf seiner Forderung hängen.