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„Amtsgericht kann man nicht verklagen“
Korrekt, ein Amtsgericht kann man in der Tat nicht verklagen.
Verklagen kann man nur den handelnden Richter oder das Land als Dienstherren.
Ist aber ziemlich aussichtslos, es sei denn, der Richter hat eine Straftat begangen.
Sitzt er das Verfahren einfach nur aus aus, hat man Pech gehabt.
Interessanter Fall zu diesem Thema vom BGH (Bundesgerichtshof).
Wer sich`s antun möchte:
Kläger verklagt das Land auf Schadenersatz wegen Amtspflichtverletzung.
Der Kläger war Transportunternehmer und hat seinen Auftraggeber verklagt.
Dieses Verfahren hat sich so lange hingezogen, dass der Auftraggeber insolvent ging.
Der Kläger hat also zwar gewonnen, aber konnte wegen Insolvenz des Auftraggebers nicht mehr vollstrecken.
Der Kläger macht nun geltend, hätten das Landgericht und das Oberlandesgericht das Verfahren zügig betrieben, hätte er zeitnah ein Urteil bekommen.
Aus diesem hätte er – da die Beklagte seinerzeit noch Geld gehabt habe – vollstrecken können.
Der BGH hat die Klage abgewiesen, also nichts mit Amtshaftung.
Schaut man sich das Verfahren mal chronologisch an,
Teilurteil: erste Instanz April 1985 (Klagerhebung wahrscheinlich so um Ende 1984)
Dann hat das Gericht nen bisschen rumgedürmelt, die Sachverständigen für das Verfahren hatten teilweise auch irgendwie was Besseres zu tun, als das Sachverständigengutachten zu erstellen,
Zwischen den Terminen zur mündlichen Verhandlung lagen teilweise bis zu 9 Monaten und SCHWUPPS waren 10 Jahre in Land gegangen. Schlussurteil erstes Instanz über 10 Jahre später, nämlich Mai 1996
Zugegebenermaßen haben wir 3 Sachverständige auch noch mitgespielt, und es waren umfangreiche Gutachten zu erstellen, aber 10 Jahre ist schon heftig.
Beide Parteien haben gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.
Schlussurteil der Berufungsinstanz März 2004, also hat die Berufungsinstanz nochmal 8 Jährchen gebraucht.
Der Bundesgerichtshof begründet sein Urteil damit, dass ein Gericht nunmal Zeit zur Urteilsfindung benötige.
Schön fand ich die Formulierung des BGH bei dem Gericht handele es sich um ein „Gremium mit mehreren Rechtskundigen, das in voller Ruhe und reiflicher Überlegung entscheidet, nachdem vorher der Prozessstoff in ganzer Fülle vor ihm ausgebreitet worden ist“
Da sieht man ja die puscheligen Hausschuhe, das Plüschsofa und Kaffee und Kuchen ja förmlich vor sich.
Der arme Kläger bleibt also auf seiner Forderung hängen.